Steckt fast alles im Haus, reicht das Bargeld oft nicht für den Pflichtteil. Der überlebende Ehegatte kann zum Verkauf gedrängt werden, obwohl er Alleinerbe ist.
Klaus und Iris haben ein Berliner Testament: gegenseitige Alleinerben, Kinder Schlusserben. Fast das gesamte Vermögen steckt im Haus. Nach dem Tod von Klaus verlangt die Tochter Lea den Pflichtteil.
Erblasser Klaus. Überlebende Ehefrau Iris. Zwei Kinder. Lea macht den Pflichtteil geltend, Max nicht. Pflichtteilsberechtigt sind beide Kinder unabhängig voneinander.
Haus 450.000 €, Geld 20.000 €, Nachlass 470.000 €. Verbindlichkeiten sind null gesetzt. Der Verkehrswert des Hauses ist der Streitpunkt der Praxis; hier ist er als gegebene Zahl eingesetzt.
Ohne Berliner Testament wären Iris und die Kinder Miterben. Mit Berliner Testament ist Iris Alleinerbin. Das ändert nichts daran, dass Lea einen Geldanspruch hat. Ohne ausreichendes Bargeld muss Iris den Anspruch aus anderen Mitteln bedienen.
Erbin ist Iris zu 1/1. Lea und Max sind nicht Erben. Leas Pflichtteil ist 1/8 von 470.000 € = 58.750 €. Das verfügbare Geld 20.000 € deckt das nicht.
Die Lücke beträgt 38.750 €. Iris kann stunden, Kredit aufnehmen oder verkaufen. Der Pflichtteilsberechtigte kann Auskunft und Wertermittlung verlangen (§ 2314 BGB). Ein zu niedrig angesetzter Hauswert verschiebt den Streit nur.
Lebzeitige Liquiditätsplanung, Lebensversicherung zugunsten des überlebenden Ehegatten, Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung, Teilschenkung mit Ausgleich, Wohnrecht statt Alleineigentum. Stundung nach § 2331a BGB ist eng und ersetzt keine Planung. Eine Pflichtteilsstrafklausel hält Lea nicht ab, wenn sie den Pflichtteil bewusst wählt.
Zahlt Iris 58.750 €, bleibt das Haus im Eigentum, aber die Reserve ist weg und oft zusätzlich ein Kredit da. Verkauft sie, endet das Wohnen im Familienheim. Max’ späterer Schlusserbteil bleibt unberührt, bis der zweite Todesfall eintritt.
Erbquote und Zahlbarkeit sind verschiedene Fragen. Der Pflichtteil ist Geld, das Haus ist kein Zahlungsmittel. Wer ein Berliner Testament schreibt, muss die Pflichtteilskasse mitdenken.
Im Nachlass-Check Immobilie und verfügbares Geld getrennt eintragen. Der öffentliche Pflichtteil-Liquiditäts-Check zeigt nur den Rahmen, keine verbindliche Quote.
Nachlass: 470.000 €
Davon Immobilie: 450.000 €
Davon Geld: 20.000 €
Pflichtteil Lea 1/8: 58.750 €
Liquiditätslücke: 38.750 €
1/8 folgt aus gesetzlicher Kindquote 1/4 in der Zugewinngemeinschaft, halbiert nach § 2303 BGB.
Gesetzliche Kindquote 1/4, Pflichtteil 1/8 = 58.750 €.
Zwei Kinder, die beide den Pflichtteil verlangen, verdoppeln die Geldschuld.
Verkehrswert der Immobilie nachvollziehbar halten
verfügbares Geld und Kreditrahmen kennen
prüfen, ob ein Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung in Betracht kommt
Keine individuelle Rechtsberatung. – BNSEUV_2026-09-06_16:14