Familienunternehmen

Mehrere Erben und ein Unternehmen passen selten von selbst zusammen. Gesellschaftsvertrag, Ausgleich und Steuerverschonung müssen getrennt geprüft werden.

Ausgangslage

Ingrid hält 80 % einer GmbH. Der Unternehmenswert sei 1.200.000 €, der Anteil also 960.000 €. Privates Vermögen 200.000 €. Drei Kinder, kein Testament, kein bekannter Nachfolgevermerk im Gesellschaftsvertrag.

Personen / Familienkonstellation

Gesetzliche Erben sind die drei Kinder zu gleichen Teilen. Ein Ehegatte lebt nicht mehr. Anna arbeitet im Betrieb, Ben nicht, Carla braucht Geld. Interessen sind gegenläufig.

Vermögenssituation

Nachlass 1.160.000 €. Ob der Gesellschaftsvertrag eine Nachfolgeklausel, eine Abfindung oder eine Zustimmung der Mitgesellschafter verlangt, ist hier unbekannt und ausdrücklich unsicher.

Was passiert ohne weitere Gestaltung?

Ohne Testament werden Anna, Ben und Carla Miterben auch am GmbH-Anteil. Die Erbengemeinschaft muss den Anteil gemeinschaftlich ausüben, soweit das Gesellschaftsrecht das zulässt. Betriebsentscheidungen und Erbauseinandersetzung fallen zusammen.

Wer erbt?

Jedes Kind 1/3 = 386.667 €. Das ist die erbrechtliche Quote, nicht automatisch die gesellschaftsrechtliche Stellung. Eintritt, Abfindung oder Einziehung richten sich nach dem Gesellschaftsvertrag und sind hier nicht entschieden.

Wo entstehen Probleme oder Risiken?

Blockade in der Gesellschafterversammlung, Abfindungsansprüche, die das Unternehmen entziehen, Pflichtteilsansprüche in Geld, wenn später ein Kind enterbt wird, und steuerliche Verschonung, die an Behaltefristen und Lohnsumme hängt. Die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG wird nicht als gegeben gerechnet.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?

Testamentarische Zuweisung des Anteils an die Fortführerin gegen Ausgleichsvermächtnisse; lebzeitige Übertragung; Testamentsvollstreckung für die Übergangszeit; Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Steuerliche Verschonung nur prüfen, nicht unterstellen.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Weist Ingrid Anna den Anteil zu und setzt für Ben und Carla Geldvermächtnisse in Höhe je eines Drittels des Anteilswerts fest, bekommt Anna die Fortführung, die anderen einen Anspruch von je 320.000 €. Reicht das Privatvermögen 200.000 € nicht, entsteht dasselbe Liquiditätsproblem wie beim Pflichtteil.

Was kann man aus diesem Fall lernen?

Unternehmensnachfolge ist mindestens drei Rechte: Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht. Eine Quote im Testament löst den Gesellschaftsvertrag nicht. Unsichere Klauseln müssen als unsicher stehen bleiben.

Auf die eigene Situation übertragen

Im Nachlass-Check Unternehmen und Privatvermögen getrennt erfassen. Die öffentliche Prüfung ersetzt keine gesellschaftsvertragliche Lektüre und keine Steuerberatung.

Rechenbeispiel

Unternehmenswert gesamt (Annahme): 1.200.000 €

Anteil 80 %: 960.000 €

Privatvermögen: 200.000 €

Nachlass: 1.160.000 €

Gesetzlicher Erbteil je Kind 1/3: 386.667 €

Ausgleich je weichendem Kind bei Zuweisung des Anteils (1/3 von 80 %): 320.000 €

Unternehmenswert ist eine gesetzte Annahme, keine Bewertung. Verschonung nach ErbStG nicht abgezogen.

Steuerliche Auswirkungen

Ob begünstigtes Vermögen vorliegt, hängt von §§ 13a, 13b, 13c ErbStG und den Behaltefristen ab.

Diese Voraussetzungen sind im Beispiel nicht geprüft und daher unsicher.

Checkliste

Gesellschaftsvertrag auf Nachfolge- und Abfindungsklauseln lesen

Fortführung, Ausgleich und Liquidität getrennt entscheiden

Steuerverschonung nicht unterstellen

Keine individuelle Rechtsberatung. – BNSEUV_2026-09-06_16:14