Kinder aus der ersten Ehe erben, Stiefkinder nicht. Ein Standard-Berliner Testament mit dem neuen Ehegatten kann die Kinder der ersten Beziehung auf den Pflichtteil setzen.
Michael ist in zweiter Ehe mit Petra verheiratet. Anna und Ben stammen aus seiner ersten Ehe. Clara ist Petras Tochter und Michaels Stiefkind. Es gibt kein Testament. Das Beispiel trennt gesetzliche Erbfolge, Stiefkindschaft und die Wirkung eines einfachen Berliner Testaments.
Gesetzliche Erben nach Michael sind Petra sowie seine Abkömmlinge Anna und Ben. Clara ist nicht Abkömmling von Michael. Adoption oder ein Testament zugunsten Claras ist nicht angenommen. Petras gesetzliches Erbrecht folgt der Ehe, nicht der Patchwork-Alltagspraxis.
Nachlass 600.000 €: Wohnung 250.000 €, Geld 350.000 €. Gemeinsames Eigentum oder ein Familienheim auf beide Ehegatten ist nicht angenommen, damit die Quote am Nachlass von Michael sichtbar bleibt.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Clara erhält nichts. Petra erbt neben Anna und Ben. Die drei bilden eine Erbengemeinschaft. Ein späteres „wir machen das Übliche“-Berliner Testament ändert das grundlegend.
Zugewinngemeinschaft neben zwei Abkömmlingen: Petra 1/2 = 300.000 €, Anna 1/4 = 150.000 €, Ben 1/4 = 150.000 €, Clara 0. Stiefkinder gehören nicht zur ersten Ordnung nach § 1924 BGB.
Zwei Risiken überlagern sich. Erstens bleibt Clara ohne Gestaltung außen vor, obwohl sie im Haushalt lebt. Zweitens setzt ein Berliner Testament, das Petra zur Alleinerbin macht, Anna und Ben auf den Pflichtteil. Beim ersten Todesfall entsteht eine Geldschuld gegen Petra. Beim zweiten Todesfall erben nur Petras Schlusserben – oft ihre eigenen Kinder, nicht automatisch Anna und Ben, wenn die Klausel ungenau ist.
Gestaltungen müssen die erste und die zweite Familie benennen: Vermächtnisse oder Erbteile für Anna und Ben; ausdrückliche Einsetzung Claras, wenn Michael sie bedenken will; Pflichtteilsstrafklausel nur mit klarem Ziel; Erbvertrag statt wechselseitigem Testament, wenn Bindung gewollt ist. Standardformulare ohne Namensliste sind hier riskant.
Berliner Testament, Petra Alleinerbin: Anna und Ben können je den Pflichtteil 1/8 verlangen, hier 75.000 € je Kind. Clara bleibt ohne eigene Einsetzung weiter ohne Erwerb von Michael. Eine klare Schlusserbeneinsetzung „Anna, Ben und Clara zu gleichen Teilen“ ändert erst den zweiten Todesfall und nicht den Pflichtteil beim ersten.
Patchwork ist keine Erbrechtskategorie. Es zählen Abstammung, Ehe und ausdrückliche Verfügung. Stiefkinder erben nicht von selbst. Ein Berliner Testament ist keine neutrale Standardlösung für zwei Familien.
Listen Sie im Nachlass-Check alle Kinder mit Herkunft der Beziehung. Markieren Sie Stiefkinder getrennt. Dieser Fall kopiert keine Personen in Ihre Akte.
Nachlass Michael: 600.000 €
Petra gesetzlich 1/2: 300.000 €
Anna gesetzlich 1/4: 150.000 €
Ben gesetzlich 1/4: 150.000 €
Clara gesetzlich: 0 €
Pflichtteil Anna oder Ben (1/8): 75.000 €
Gesetzliche Quoten nach § 1931, § 1371, § 1924 BGB. Keine Adoption, kein Ehevertrag.
Ohne Testament: Ehegatte 1/2, jedes leibliche Kind 1/4, Stiefkind 0.
Berliner Testament erster Todesfall: neuer Ehegatte 1/1, Kinder der ersten Ehe 0 als Erben.
Pflichtteil der Kinder aus erster Ehe: 1/8 = 75.000 € je Kind.
Stiefkinder haben keinen Pflichtteil nach dem Stiefelternteil.
Keine individuelle Rechtsberatung. – BNSEUV_2026-09-06_16:14